Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ist bundesweit vorgeschrieben. Denn diese Betriebsmittel und Anlagen dürfen nur in einem einwandfreien Zustand in Betrieb genommen werden. Dazu gehören Geräte die Energie erzeugen, speichern, verteilen, messen oder umsetzen. Den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel bezeichnet man als Elektrische Anlagen.
Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Damit die Unternehmen ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte verwenden können, ist eine DGUV V3 Prüfung notwendig. Es werden damit etwa vorhandene Mängel, Defekte und der Verschleiß an elektrischen Geräten erkannt. Am Ende jeder Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach VDE 0701-0702 erhält der Kunde von der prüfenden Firma ein rechtssicheres Prüfprotokoll. Diese Protokolle können dann zum Beispiel als Vorlage bei Versicherungen oder bei Gewerbeaufsichtsämtern verwendet werden. Ein weiterer Vorteil sind die dabei erstellten Inventarlisten im PDF und Excel Format zur innerbetrieblichen Weiterverwendung.
Prüfung elektrischer Anlagen
Durch eine Prüfung der elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 wird ein Sicherheitsrisiko ausgeschlossen. Es sollten dabei Defekte und Mängel an der elektrischen Anlage erkannt werden. Bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 wird sehr detailliert vorgegangen, selbst kleinste Defekte und Mängel werden dabei erkannt. Anschließend wird das Ergebnis der Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 immer mit einem Prüfprotokoll bescheinigt. Zu diesen Prüfungen erscheint ein Fachmann der Prüffirma vor Ort. Die zu prüfenden Stromkreise, die Steckdosen und Unterverteilung sollten zur Prüfung angemeldet sein.
E-Check
Eine besondere Form der Prüfung der elektrischen Anlagen oder Leitungen ist er E-Check. Die vom elektrischen Strom ausgehenden Risiken werden oft unterschätzt. Da Infolge von Umwelteinflüssen, Betriebsbedingungen und dem Grad der Nutzung Mängel auftreten können, sollte ein regelmäßiger E-Check unerlässlich sein. Gerade in Betrieben oder auch in Wohnungen sollte eine turnusmäßige Überprüfung stattfinden. Wer dafür sorgt ist für seine Belegschaft auf der sicheren Seite. Ist beim E-Check nichts zu beanstanden, wird eine Prüfplakette übergeben.
DGUV Vorschrift 3
Die Prüfung und Wartung elektrotechnischer Anlagen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fest verankert. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat. Der Unternehmer oder Betreiber ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Durchführung dieser Prüfung verantwortlich. Nach der DGUV Vorschrift 3 muss diese Prüfung innerhalb von zeitlichen Intervallen erfolgen. Die Durchführung nach den VDE-Regeln dient in der Elektrotechnik als Unfallverhütung. Beispiele für VDE-Regeln sind unter anderem die DIN VDE 0701/0702 (ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel), VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (elektrischen Anlagen und Maschinen) oder DIN VDE 0185 (Blitzschutzanlagen).